Abschnitt 5.4.1 (Diversity bei der Zusammensetzung des Aufsichts-
rats) vom Deutschen Corporate Governance Kodex:
„Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet
werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur
ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fä-
higkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei soll auch auf die inter-
nationale Tätigkeit des Unternehmens, auf potenzielle Interessenkonflikte und
eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie auf Vielfalt
(Diversity) geachtet werden.“
„Mehr Frauen und mehr Ausländer sollen in die Aufsichtsräte“, so titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 27. Mai 2009. Wie werden diese Vorgaben umgesetzt?
Antworten geben Referentinnen und Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.